Bewirtschaftung Stockwerkeigentum

  • Organisation, Einberufung und Leitung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Protokollführung / Ausführen und koordinieren der Beschlüsse
  • Jährliche Berichterstattung zu Handen der Eigentümerversammlung über die Geschäftsführung und Rechnung
  • Vorlage von Jahresrechnung, Budget und Kostenverteilungen
  • Vertretung gegenüber den Behörden und Amtsstellen (z.B. Baubehörde, Schlichtungsstelle)
  • Einfordern der Akontobeträge
  • Mahnung säumiger EigentümerInnen und nötigenfalls Einleitung der Betreibung
  • Liegenschaftsunterhalt, Erteilung der Aufträge an Handwerker, Kontrolle der Rechnungen etc.
  • Kontrolle der bestehenden Versicherungspolicen; allenfalls sinnvolle Anpassung des Deckungsumfanges.
  • Aufnahme und Erledigung von Schaden- und Versicherungsfällen
  • Zahlung der laufenden Rechnungen (Handwerker, Gebühren, Versicherungen etc.).
  • Erstellung einer jährlichen Betriebskostenabrechnung
  • Anstellung eines Hauswartes / Erstellen eines Hauswartvertrages mit Pflichtenheft / Überwachung der Hauswartung
  • Gehaltsabrechnung des Hauswartes inkl. Abrechnung und Überweisung der Sozial- und Unfallversicherungsabgaben / Erstellung des Lohnausweises
  • Erledigung der gesamten Korrespondenz mit den Eigentümern
  • Auftragserteilung im Rahmen der eigenen Finanzkompetenz sowie des bewilligten Budgets für Reparaturen und Instandstellung an qualifizierte Handwerker, Unternehmer und Lieferanten / Kontrolle der Rechnungen etc.
  • Einkauf / Überwachung des Brennmaterials